Projekte zum Thema - Opferschutz -
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Opfer im Sinne des Polizeilichen Opferschutzes ist, wer durch eine Tat oder ein Ereignis unmittelbar oder mittelbar in seinem seelichen Wohlbefinden, seiner körperlichen Unversehrtheit, materiell
und /oder sozial beeinträchtigt wurde.
In vielen Fällen brauchen Betroffene, Zeugen und Angehörige besondere Zuwendung und Hilfe, gerade auch von der Polizei, die häufig der erste Ansprechpartner nach solchen Ereignissen ist. (Quelle)



